Unser
Förderkonzept
Schulinternes Förderkonzept 2024/25 (Entwurf)
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Übersicht und gesetzliche Grundlagen
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Präambel und Ziele des Förderkonzepts
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Motivation einer Umstrukturierung
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Struktur der Förderung
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Beteiligte Gremien und Gruppen und deren Aufgaben
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Förderkonzept und Ganztag
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Indikatoren des Erfolgs, Evaluation und Fortschreibung des Konzepts
1. Übersicht und gesetzliche Grundlagen
§ 1 (1) SchulG NRW: Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.
Der Anspruch auf individuelle Förderung ist als Leitprinzip gesetzlich verankert. Das ist mehr als ein Programmsatz und einzulösen durch die öffentlichen Schulen. Individuelle Förderung meint einen kompetenzorientierten Unterricht, bei dem nicht die unterschiedslose Wissensvermittlung und Leistungsbewertung im Vordergrund stehen. Die Förderungsorientierung beginnt nicht erst, wenn Leistungsdefizite festgestellt werden, sondern ist als ein durchgängiges Prinzip zu verstehen.
§ 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule
(4) „Die Schule […] berücksichtigt dabei die individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Sie fördert die Entfaltung der Person …“
- 2 (9) „Der Unterricht soll die Lernfreude der Schülerinnen und Schüler erhalten und weiter fördern. Er soll die Schülerinnen und Schüler anregen und befähigen, Strategien und Methoden für ein lebenslanges nachhaltiges Lernen zu entwickeln. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen von Schülerinnen und Schülern begegnet die Schule unter frühzeitiger Einbeziehung der Eltern mit vorbeugenden Maßnahmen“
(11) „Besonders begabte Schülerinnen und Schüler werden durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert“
Es geht bei einer Förderung nicht darum, Unterschiede zu nivellieren, sondern vielmehr darum, „Kinder und Jugendliche entsprechend ihrer Lernausgangslagen zu befähigen, ihre Begabungen und Kompetenzen bestmöglich zu entdecken und zu entfalten.“[1] Insofern ist es wichtig, die Förderung so zu gestalten, dass einerseits sowohl erkannte Defizite ausgeglichen und Kinder nicht abgehängt werden (SchulG §2 (9)), und dass andererseits auch Begabungen entwickelt und gestärkt werden können (SchulG §2 (11)). Gerade letzteres wird durch eine Fokussierung auf defizitäre Leistungen häufig vernachlässigt und findet in unserer Schule bisher nicht gezielt und systematisch statt.
§ 17 (1) (2) SchulG NRW:
(1) „Die Gesamtschule ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe führen“
(3) „Der Unterricht wird in der Sekundarstufe I im Klassenverband und in Kursen erteilt. Der leistungsdifferenzierte Unterricht kann binnendifferenzierend im Klassenverband oder in Kursen erteilt werden. Für den Unterricht nach Neigung werden Kurse gebildet.“
Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruches jeder Schülerin und jedes Schülers auf eine individuelle Förderung im Rahmen dieses Gesetzes gewinnt die integrierte Schulform Gesamtschule eine besondere Bedeutung, da die Heterogenität der Schülerschaft hier naturgemäß besonders groß ist. Durch die bewusst fehlende Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu unterschiedlichen Schulformen und die damit verbundene Durchlässigkeit des Systems gewinnt die individuelle Förderung in der Gesamtschule nochmals eine besondere Bedeutung v.a. in Hinblick auf zu erreichende Abschlüsse.
Zu betonen in diesem Zusammenhang ist der Grundsatz der individuellen Förderung als durchgängigem Prinzip schulischen Handelns und somit der strukturellen, konzeptionellen Verankerung, die systemimmanent sein muss und nicht einzelnem Lehrer*innenhandeln überlassen werden darf.
[1] www.bra.nrw.de „Individuelle Förderung“/ aufgerufen 09.12.2023.
2. Präambel und Ziel des Förderkonzepts
Zwei grundsätzliche Ziele verfolgt das schulische Förderkonzept auf den beiden Ebenen „Schulorganisatorische Rahmenbedingungen“ und „Initiierung von Schul- und Unterrichtsentwicklung“ in Bezug auf die Umsetzung und Weiterentwicklung der individuellen Förderung. Dabei werden externe Maßnahmen der individuellen Förderung von internen binnendifferenzierenden Maßnahmen der individuellen Förderung durch eine entsprechende Unterrichtsentwicklung flankiert werden müssen (z.B. durch effiziente Methoden des Teamteachings). Beim Aufbau des Konzepts partizipieren verschiedene Gremien und haben sich bereits auf den Weg gemacht.
Unser Förderkonzept basiert, wie alle unsere schulinternen Konzepte, auf den beiden Säulen unseres schulischen Leitbilds „Stark für die Zukunft“ und „Soziales Miteinander“. Beide Komponenten müssen sich also auch innerhalb des Förderkonzepts wiederfinden, Operatoren sollen auf diese beiden Ziele hin entwickelt werden. Kinder „Stark für die Zukunft“ zu machen bedeutet für die Gesamtschule eben nicht die reine Wissensvermittlung über die „Köpfe der Kinder hinweg“, bei der eine Rückmeldung und Beratung sich lediglich auf die Leistungsbewertung reduziert, sondern Schülerinnen und Schüler gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Neigungen zu fördern und zu fordern. Dies soll von Anfang an, durchgängig und als schulische Leitidee operationalisierbar sein. Dabei ist die Förderung des „Sozialen Miteinanders“ stets gleichberechtigt neben dem reinen Bildungsauftrag zu sehen, tatsächlich inkludiert letzterer sowohl die Wissensvermittlung als auch die sogenannten „soft skills“, da ohne Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme im Sozialen Miteinander keine kompetente berufliche Professionalisierung mehr denkbar ist.
3. Motivation einer Umstrukturierung
Unterschiedliche schulinterne Konzepte zur individuellen Förderung wurden in den letzten Jahren im System umgesetzt. Ein durchgängiges, abgestimmtes und stringent umgesetztes Förderkonzept existierte hingegen nicht.
Ein Förderkonzept muss somit zumindest die folgenden Voraussetzungen leisten können:
- eine Struktur der einzelnen Maßnahmen, zumindest im Sinne einer zeitlichen Abfolge über die Jahrgänge hinweg
- eine Berücksichtigung der Heterogenität (Fördern und Fordern)
- eine Benennung von Erfolgsindikatoren, somit eine prinzipielle Evaluierbarkeit
- eine Berücksichtigung beider Säulen des Leitbildes
- die Verknüpfung der Maßnahmen mit konkreten Akteuren
4. Struktur der Förderung
Die Grundidee eines Förderkonzeptes besteht darin, die Lern- und Unterstützungsangebote möglichst passgenau auf die einzelne Schülerin/ den einzelnen Schüler abzustimmen. Dies setzt kontinuierliche Diagnosen voraus, die den jeweiligen Lernstand erfassen.
Da die Unterrichtszeit als Handlungsebene für Förder- und Forderangebote nicht ausreicht, setzen wir auf die Einrichtung zusätzlicher Förderkurse in fast allen Jahrgangsstufen, um gezielt Trainings- und Zusatzangebote machen zu können. Die Klassenverbände werden dabei aufgelöst, so dass grundsätzlich kleinere Gruppen entstehen, in denen dann einzeln oder in Kleingruppen unter fachspezifischer Anleitung gearbeitet werden kann.
Neben der Förderung zum Ausgleich erkannter Defizite in den Förderkursen sind wir laut Schulgesetz §1 und §2 zur Förderung der Entwicklung besonders begabter SuS verpflichtet. Dies soll in den Forderkursen geschehen, die außerdem durch ein breit gestreutes Angebot den Neigungen und Stärken der SuS entgegenkommen sollen. Außerdem bereiten die Forderkurse auf weitere Elemente des Schulprogramms vor (z.B. WPI Wahl, Debattenwettbewerb…).
Eine Übersicht der (geplanten Maßnahmen) kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Fördermodul |
Jahrgangsstufen |
Inhalte |
Bemerkung |
Förderband 5.1 |
5: 1. Halbjahr |
Diagnosen in D, E, M und LRS Förderung von Lernstrategien + Methoden der weiterführenden Schule |
|
Förderband 5.2 |
5: 2. Halbjahr |
D, M, E, LRS, Forderkurse* |
|
Förderband 6 |
6 |
D, M, E, LRS, Forderkurse* |
|
Förderband 7 |
7 |
D, M, E, LRS, Forderkurse* |
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AG Schiene |
5 + 6 |
künstlerisch-musisch-sportliche Angebote |
frei nach Neigung wählbar, Wechsel zum Halbjahr möglich |
Fördermodule EGE 9 |
9 |
D, M, E |
modular, Wechsel zum Halbjahr |
Fördermodule EGE 10 |
10 |
D, M, E (Vorbereitung ZP) |
modular, Wechsel zum Halbjahr |
EVA |
11-13 |
Alle Fächer |
über Task Cards |
Lernzeiten |
5-10 |
D, M, E (WP + Fremdsprachen) |
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SozVer |
8 und 9 |
Säule des Sozialen Miteinanders |
Schulorganisatorische und konzeptionelle Verankerung |
Soziales Lernen |
5 |
Säule des Sozialen Miteinanders |
Inhaltliche Umgestaltung |
* Zur Förderung von Begabungen sind zurzeit folgenden Forderkurse geplant:
Jahrgang |
Fordermodul |
beteiligte Fächer |
5 |
‚Leseclub‘ Logik/Knobeln/Wettbewerb freies/kreatives Schreiben |
D, E M D, E |
6 |
Rund ums Hören Forschen und Entdecken Mint und Medien |
Mus, E, D NW NW |
7 |
Projektkurs Debattierclub Rund ums Lesen (Lesestrategien) |
mehrere Fächer WL/GL D, E |
Das erste Halbjahr von Jahrgang 5 wird in den Hauptfächern D, M, E zur Diagnose genutzt. Die Erstellung von Diagnosen umfasst neben gezielten Maßnahmen zur Leistungsmessung (z.B. computergestützte Testungen) auch Beobachtungen aus dem Fachunterricht, die Ergebnisse von Klassenarbeiten und Tests sowie das Kennenlernen der SuS durch die Teamlehrkräfte. Dazu soll das erste Halbjahr genutzt werden.
Die Klassen verbleiben in der Stunde des Förderbands im Klassenverband und werden in Lern- und Arbeitstechniken der weiterführenden Schule geschult. Daneben werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn von Jahrgang 5 gezielt methodisch auf die Anforderungen der weiterführenden Schule vorbereitet, v.a. im Bereich des Lern- und Arbeitsverhaltens.
In der Zeugniskonferenz zum Halbjahr wird die Zuweisung zu Förder- und Forderkursen für das zweite Halbjahr festgeschrieben und auf dem Zeugnis vermerkt.
Ab der 5.2 gibt es die oben genannten Förderkurse in D (LRS), E und M, sowie die oben genannten Forderkursefür stärkere Schülerinnen und Schüler. Die Förderung wird in jedem Jahrgang von einer Teamfachlehrkraft übernommen werden. Förderlehrkraft und Fachlehrkraft kommunizieren die Ergebnisse der Diagnose und Fördereinheiten miteinander.
Gegen Ende eines jeden Schuljahres wird der Förderbedarf durch eine erneute Testung diagnostiziert. Auch die Ergebnisse aus Klassenarbeiten sowie aus Beobachtungen aus dem Unterricht durch die Fachlehrkraft werden für eine Zuweisung für das nächste Schuljahr mit einbezogen. In der Zeugniskonferenz wird die Zuweisung zu Förder- und Forderkursen für das folgende Schuljahr festgeschrieben und auf dem Zeugnis vermerkt.
Die Fördermodule in Jahrgang 9 und 10 werden von den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten im Rahmen der Ergänzungsstunden anstelle einer weiteren Fremdsprache (Spanisch) jeweils für eine Halbjahr gewählt. Die Fach- und Teamlehrkräfte stehen zur Beratung zur Verfügung. Ein Fördermodul ist für ein Halbjahr konzipiert, kann aber auch wiederholt gewählt werden. Diese Module dienen in erster Linie dazu, im Laufe der Lernjahre entstandene Lücken im Fachwissen der drei Hauptfächer D, M und E zu schließen und sich vertiefend auf die zentralen Abschlussprüfungen am Ende der Klasse 10 vorzubereiten.
Arbeitsgemeinschaften:
In Jahrgang 5 und 6 sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, für den Mittwochnachmittag (8. + 9. Stunde) eine AG zu wählen. Die AG-Wahl ist dabei eine reine Neigungswahl (Ausnahme: Schwimm AG). Durch ein breites Angebot an Aktivitäten im sportlichen, musikalisch-künstlerischen Bereich, sowie durch weitere Angebote (z.B. Mädchen AG, Theater AG, Kochen etc.) hoffen wir, für alle Kinder ein passendes Angebot zu machen und sie in ihren Interessen und Talenten fördern und stärken zu können.
In diesem Rahmen findet auch die ‚Schwimm AG‘ statt, in der alle Kinder schwimmen lernen, die dies bisher noch nicht ausreichend können.
Soziales Lernen findet in Jahrgang 5 über das ganze Schuljahr hinweg in verschiedenen Formen statt. Dabei arbeiten die Teamlehrkräfte mit dem Beratungsteam der Schule und insbesondere dem Schulsozialarbeiter zusammen.
Bausteine des Sozialen Lernens in Jahrgang 5:
– Projekt ‚Wiluk‘ zu Beginn des Schuljahres (Fr/Mo/Di):
Im Rahmen des Projekts stellen sich die Beratungsteamlehrerin für Abteilung I und der Schulsozialarbeiter den vier Klassen vor und arbeiten mit den Kindern im Rahmen des Kennenlernprojektes.
– Klassenfahrt zum Thema ‚Wir sind eine tolle Klasse‘ im November:
Der Schulsozialarbeiter begleitet die 4 Klassen auf die Fahrt und begleitet Aktivitäten in den verschiedenen Klassen.
– 3 Projekttage ‚Soziales Lernen‘ vor Karneval (+ ggf. in Jg. 5 ein zusätzlicher Tag (Freitag)):
Das Beratungsteam geht in die 4 Klassen und arbeitet mit den Kindern zu drei Themenbereichen à zwei Stunden (je ein Tag pro Klasse): dabei geht es u.a. um die eigene Identität, die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Teamfähigkeit. Die weiteren Themen der Projekttage werden mit den Teamlehrkräften abgesprochen.
– Klassenrat (durchgehend), angeleitet durch die Beauftragte für Demokratieerziehung und durchge-
führt von den Teamlehrkräften
– Arbeit in Tischgruppen (durchgehend); betreut vom Schulsozialarbeiter
– ‚Waldtag‘: Gemeinsames Bauen von Hütten (mit dem Schulsozialarbeiter, nach Bedarf)
Lernzeiten finden in allen Jahrgängen statt. Sie umfassen derzeit in den Jahrgängen 5 – 7 je eine Stunde pro Woche, die von einer Teamlehrkraft durchgeführt wird.
In den Jahrgängen 8 – 10 gibt es insgesamt drei Lernzeiten im Stundenplan, die ebenfalls von den Teamlehrkräften beaufsichtigt werden. Tatsächlich haben die Schülerinnen und Schüler aber ggf. unterschiedlich viele Lernzeiten, da die Lernzeitstunden parallel zur zweiten (Französisch) und/oder dritten Fremdsprache (Spanisch) liegen.
Die Aufgaben für die Lernzeiten werden in D, M und E von den jeweiligen Fachlehrkräften gestellt und von den Schülerinnen und Schülern im Infobuch auf der dafür vorgesehenen Seite festgehalten, in der Lernzeit selbstständig bearbeitet und im folgenden Fachunterricht evaluiert.
5. Beteiligte Gremien und Gruppen und deren Aufgaben
Der AK Methoden bereitet das Lerncoaching in 5.1 vor.
Die inhaltliche und methodische Gestaltung der Förderkurse in den Jahrgängen 5-7, sowie der Eingangs- und Ausgangsdiagnosen wird von den Fachkonferenzen in den Fächern D, M, E durchgeführt.
Die LRS-Testung der Schülerinnen und Schüler wird von der LRS Beauftragten der Schule durchgeführt, die anschließend auch die Fördermaterialien zur Verfügung stellt.
Die Forderkurse für die Jahrgängen 5-7 werden von den jeweils genannten Fachkonferenzen konzeptionell erarbeitet.
Das soziale Lernen in Jahrgang 5 wird durch das Beratungsteam und die Teamlehrkräfte konzipiert und – in Absprache mit den Teamlehrkräften – durchgeführt. Bei weiteren Bausteinen werden weitere Personen hinzugezogen (s.o.).
Die inhaltliche und methodische Gestaltung der Förderkurse in den Jahrgängen 9 und 10 wird von den Fachkonferenzen in den Fächern D, M, E geplant.
6. Förderkonzept und Ganztag
Alle aufgeführten Fördermaßnahmen sind – mit Ausnahme der SozVer – in den Ganztag unserer Schule eingebunden, d.h. sie liegen in unserem normalen Stundenraster zwischen der 1. – 8. Stunde (die AGs mittwochs bis zur 9. Stunde).
- Indikatoren des Erfolgs, Evaluation und Fortschreibung des Konzepts
Eine Evaluation nach ca. einem Dreivierteljahr wird zeigen, ob sich das Konzept in dieser Form bewährt hat oder ob es verändert und angepasst werden muss. Als Indikatoren für den Erfolg könnten evaluierbar sein:
Kurzfristig:
- Abgleich der Ausgangs- mit der Enddiagnose (in den Förderkursen)
- eine größere Anzahl von SuS in den E-Kursen des kommenden 8. Jahrgangs (Statistik)
- Schüler*innenzufriedenheit (Umfrage)
- Elternzufriedenheit (Umfrage)
- Zufriedenheit der KuK (Umfrage)
Mittel- bis langfristig:
- bessere Ergebnisse in zentralen Prüfungen (Vera 8, ZP 10, Zentralabitur)
- höhere Übergangsquoten SI – SII